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   LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 5016/08   

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https://dejure.org/2010,119367
LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 5016/08 (https://dejure.org/2010,119367)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.08.2010 - L 4 R 5016/08 (https://dejure.org/2010,119367)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. August 2010 - L 4 R 5016/08 (https://dejure.org/2010,119367)
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  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 5016/08
    Bisheriger Beruf ist in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei nur kurzfristiger Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (vgl. z.B. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

    Zur Erleichterung dieser Beurteilung hat die Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45; SozR 3-2600 § 43 Nr. 26) die Berufe der Versicherten in Gruppen eingeteilt.

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 11 R 684/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - betriebsunübliche Pausen zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 5016/08
    Im Übrigen ist zu beachten, dass Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden bspw. im Bereich des öffentlichen Dienstes nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen gelten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2007, L 11 R 684/06, mit weiteren Nachweisen, in Juris veröffentlicht).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 5016/08
    Eine Verweisung kann nur auf einen Beruf derselben qualitativen Stufe oder der nächstniedrigeren erfolgen (BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R -).
  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 5016/08
    Zur Erleichterung dieser Beurteilung hat die Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45; SozR 3-2600 § 43 Nr. 26) die Berufe der Versicherten in Gruppen eingeteilt.
  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 14 R 311/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - Thrombose - eingeschränktes Leistungsvermögen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.08.2010 - L 4 R 5016/08
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang auch noch so genannte Verteilzeiten zugestanden für z. B. den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw. (vgl. Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 23. Juli 2009, L 14 R 311/06, veröffentlicht in Juris, Rn. 87).
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